AQB Managementsysteme GmbHMännchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung


Der Auftrag zwischen dem Auftragnehmer (AQB) und dem Auftraggeber (Unternehmen) kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Dieser erbringt die sich aus der Auftragsbestätigung ergebenden Leistungen, die sich auf die Unternehmensberatung und / oder Realisierung eines Konzepts oder auf die bloße Seminardurchführung erstrecken können.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung ggf. in Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachleuten.

2. Auftragsdurchführung


Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanten Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ergebnisse und erworbenen Kenntnisse aus dem Auftrag im Rahmen anderweitiger Beratungs- oder Seminartätigkeit für sich zu verwerten, sofern jede individuelle Bezugnahme auf den Auftrag vermieden wird. Eine Verwendung der Kenntnisse ist ausgeschlossen, sofern dies besonders vereinbart wird. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung von Präsentations- und Trainingsunterlagen vorzunehmen.

Datenträger werden vom Auftragnehmer mit aktuellen Virenscannern auf Viren überprüft. Die Haftung für eventuelle Schäden aufgrund übertragener Computerviren ist jedoch ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung zur Beratung und Durchführung von Seminaren im Rahmen üblicher Sorgfalt. Der Auftragnehmer macht Vorschläge und spricht Empfehlungen aus. Für die Umsetzung ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat keinerlei Weisungsbefugnis oder Vollmachten gegenüber Mitarbeitern des Auftraggebers. Diese bleiben einzig und allein beim Auftraggeber und bei den von ihm Beauftragten Mitarbeitern. Die Haftung des Auftragnehmers bleibt auch im Fall der unerlaubten Handlung auf den Vorsatz beschränkt. Für die Realisierung der vom Auftraggeber verfolgten Ziele und Zwecke kann der Auftragnehmer letztlich eine Garantie nicht übernehmen.

3. Zahlungskonditionen


Für Beratungs- und Schulungsleistungen des Auftragnehmers (Qualitäts- und Umweltmanagement, Arbeitssicherheit, Audits, Aufbau- und Ablauforganisation usw.) wird das Honorar individuell vereinbart und dem Auftraggeber mitgeteilt. In dem Honorar sind, soweit nicht anders vereinbart, die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung des Auftragnehmers nicht enthalten. Dies gilt ebenso für die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallenden Reisekosten. Reisekosten werden gesondert vereinbart. Das Honorar und die Reisekosten verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Auftraggeber ersetzt dem Auftragnehmer Reise- und Übernachtungskosten bei Einsätzen außerhalb des vereinbarten Ortes. Die Erforderlichkeit von Reisen ist vor Reiseantritt mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Die Abrechnung der Beratungskosten erfolgt monatlich bzw. unmittelbar nach erbrachter Leistung.

Bei besonderer Vereinbarung werden bei Projekten, deren Ziel eine Zertifizierung / Validierung ist, 1/3 nach Auftragsbestätigung, 1/3 nach Fertigstellung der Dokumentation und 1/3 nach erfolgreicher Zertifizierung / Validierung in Rechnung gestellt. Diese Regelung verliert Ihre Gültigkeit, wenn die Gründe einer „Nichtzertifizierung / - validierung“ durch das zu zertifizierende / zu validierende Unternehmen zu vertreten sind. Diese Regelung gilt auch nicht bei Einbeziehung öffentlicher Fördermittel.

Für Projekte, die über Fördereinrichtungen finanziert / abgewickelt werden, gelten gesonderte jeweils schriftlich zu vereinbarende Regelungen.

4. Auftragskündigung


Im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeiten, etwa wegen vorübergehender Leistungshindernisse aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, ist der Auftragnehmer unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen zu einem neu zu benennenden Termin nachzuholen bzw. Fachtrainer und Sonderfachleute mit der Erfüllung zu beauftragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das eingetretene Leistungshindernis unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden und Aufwendungen, die trotz rechtzeitiger Anzeige entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

Das Recht des Auftragnehmers, einen neuen Termin zu bestimmen entfällt spätestens sechs Wochen nach Behebung des Leistungshindernisses. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftrag endgültig erledigt und etwaige Anzahlungen des Auftraggebers sind zurückzuerstatten. Im Falle solcher vom Auftragnehmer verschuldeter Leistungshindernisse gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Alle sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben sich abschließend aus der Auftragsbestätigung. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die die Schriftformklausel abbedingen oder einschränken.

6. Erfüllungsort, Gerichtstand


Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Rheinstetten. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, ohne Rücksicht auf den Streitwert Karlsruhe vereinbart.

7. Unwirksamkeit von Klauseln


Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die den rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen Rechnung trägt und dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.